Private Vorsorge – Säule 3a

Sichere deine Zukunft im Alter

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems und dient der individuellen Altersvorsorge.
Sie ergänzt die staatliche (AHV/IV) und berufliche Vorsorge (BVG) und hilft, die Einkommenslücke im Ruhestand zu schliessen.
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist staatlich gefördert und bietet attraktive steuerliche Vorteile.

Steuerliche Vorteile

  • Steuerersparnis: Einzahlungen in die Säule 3a können jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch reduzieren sich die Steuern spürbar.

  • Begünstigte Besteuerung bei Auszahlung: Das 3a-Guthaben wird bei der Auszahlung einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz versteuert.

  • Keine Vermögenssteuer während der Laufzeit: Das angesparte Kapital muss nicht als Vermögen deklariert werden.

Private Vorsorge – Säule 3a

Maximalbeiträge (Stand 2025)

  • Mit Pensionskasse (BVG): bis CHF 7’258 pro Jahr.

  • Ohne Pensionskasse: bis 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36’288 pro Jahr.

Sicherer Vermögensaufbau und Anlagemöglichkeiten

Die angesparten Gelder sind bis zur Pensionierung gebunden und bieten eine solide Basis für die finanzielle Zukunft.
Das Geld kann klassisch auf einem 3a-Sparkonto oder in Vorsorgefonds investiert werden – je nach persönlicher Risikobereitschaft und Renditeerwartung.

Wer kann einzahlen?

Alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz können in die Säule 3a einzahlen – sowohl Angestellte mit Pensionskasse als auch Selbständigerwerbende ohne BVG-Anschluss.

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Sicherer Vermögensaufbau und Anlagemöglichkeiten

Die angesparten Gelder sind bis zur Pensionierung gebunden und bieten eine solide Basis für die finanzielle Zukunft.
Das Geld kann klassisch auf einem 3a-Sparkonto oder in Vorsorgefonds investiert werden – je nach persönlicher Risikobereitschaft und Renditeerwartung.

Wer kann einzahlen?

Alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz können in die Säule 3a einzahlen – sowohl Angestellte mit Pensionskasse als auch Selbständigerwerbende ohne BVG-Anschluss.

Auszahlung der Säule 3a

Die Auszahlung erfolgt in der Regel bei der Pensionierung.
Unter bestimmten Bedingungen (z. B. beim Kauf eines Eigenheims, bei Auswanderung oder bei Invalidität) ist ein vorzeitiger Bezug möglich.

Tipps zur optimalen Nutzung

  • Zahlen Sie regelmässig ein, um langfristig vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

  • Nutzen Sie jedes Jahr den maximalen Steuerabzug.

  • Prüfen Sie verschiedene Anlageformen (Konto oder Fonds), um Renditechancen zu erhöhen.

  • Kombinieren Sie die Säule 3a mit einer indirekten Amortisation einer Hypothek, um gleichzeitig Steuern zu sparen und Kapital aufzubauen.

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